News 25.11.2010

B-Führerschein bis 5.5 Tonnen für Feuerwehr und Rettung (25.11.2010)

In Zukunft werden Mitarbeiter von Feuerwehren und Rettungsorganisationen ihre Einsatzfahrzeuge nach Absolvierung einer Zusatzausbildung auch dann mit der Lenkerberechtigung B lenken können, wenn die Fahrzeuge das für diese Klasse relevante Höchstgewicht von 3,5 t geringfügig überschreiten. Eine vom Verkehrsausschuss mit Mehrheit beschlossene Novelle zum Führerscheingesetz reagiert damit auf Forderungen aus der Praxis und schafft entsprechende Ausnahmeregelungen im Gesetz.

"Damit ist einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet, andererseits wird es dadurch weiterhin genügend Lenker für die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungen geben", so Doris Bures. "Freiwillige Feuerwehren und Rettungen leisten unbezahlbare Dienste für unser Land. Ihre Einsatzbereitschaft muss ebenso gegeben sein wie die Sicherheit der Bevölkerung."

In den letzten Jahren haben sich Feuerwehren und Rettungseinheiten einem immer drängender werdenden Problem gegenüber gesehen: Ihre Fahrzeuge werden aufgrund besserer technischer Ausrüstung immer schwerer und überschreiten häufig das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Aber viele der Lenker verfügen nur über einen B-Führerschein, sie dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen gar nicht lenken. Diese Entwicklung hat zur berechtigten Sorge geführt, dass sich nicht mehr genügend Freiwillige für das Lenken von Einsatzfahrzeugen finden lassen. Die flächendeckende Versorgung Österreichs mit rasch einsetzbarer Hilfe wäre damit nicht mehr gesichert.

Informationen des Bundesministeriums
1. Novelle zur Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung

Quelle: OTS/BMVIT