News 07.01.2012
Hitliste der gefinkeltsten Rettungsgassen-Fragen (07.01.2012)
- Auf welche Seite muss man in Baustellenbereichen ausweichen?
Es gibt hier keine Sonderregelungen, die allgemeinen Ausweichregeln der Rettungsgasse gelten auch hier (linke Fahrspur nach links, rechte Fahrspur nach rechts). Sofern es platzmäßig möglich ist, auf die äußerst mögliche rechte Seite ausweichen. - Wie schaut's in einem Baustellenbereich aus, wo zwei Fahrspuren je
Richtung baulich voneinander getrennt sind, wenn es bereits auf
beiden Spuren staut und kein Platz zum Ausweichen ist?
Wenn man auf einen Stau in dieser Baustelle auffährt, bildet man so gut es geht die Rettungsgasse, d.h. man fährt nach links oder rechts, je nachdem auf welcher Spur man unterwegs ist. - Was mache ich, wenn mein Auto mitten in der Rettungsgasse seinen
Geist aufgibt?
Warnblinkanlage einschalten und Pannen-Notruf rufen. - Gibt es für die Wiener Südosttangente eine Ausnahmeregelung?
Schließlich gibt es dort fast täglich Stau und streckenweise keinen
Pannenstreifen, wohin man ausweichen könnte?
Nein, es gibt keine Ausnahmeregelung. Die Rettungsgasse, bei Stopp-And-Go-Verkehr oder Stau, gilt gerade deshalb für die Südosttangente. - Darf ich auch den Pannenstreifen befahren, das war ja im Gesetz bis
jetzt nicht geregelt?
Die Benutzung des Pannenstreifens für die Bildung der Rettungsgasse ist zulässig. - Was passiert, wenn jemand die Rettungsgasse benützt, um einfach
vorzupreschen?
Wer die Rettungsgasse widerrechtlich benützt, muss mit gesalzenen Strafen rechnen: Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2.180 Euro, wenn ein z.B. ein Einsatzfahrzeug behindert wird, sonst bei bis zu 726 Euro. - Wie funktioniert die Rettungsgasse im Einmündungsbereich einer
Autobahn oder Schnellstraße?
Fahrzeuge, die sich noch auf der Hauptfahrbahn vor dem Trenninselspitz befinden, ordnen sich schon am rechten Rand ein. Jene, die hinter dem Trenninselspitz (Einmündung) zum stehen kommen, ordnen sich parallel zur Fahrbahn an den äußerst rechten Rand des Beschleunigungsstreifen ein. Dadurch wird immer eine Lücke im Einmündungsbereich bleiben, sodass die Einsatzfahrzeuge ungehindert in die Rettungsgasse einfahren können. Die Rampe wäre nur dann blockiert, wenn sich jemand quer auf die Rampe und eben nicht parallel zur Fahrbahn ganz rechts stellt. - Gilt auf einer einspurigen Autobahn-/Schnellstraßenauffahrt ebenfalls
die Rettungsgasse?
Nein, die Rettungsgasse muss nur auf mehrspurigen Auffahrten gebildet werden. Auf einspurigen Auffahrten gelten die herkömmlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die besagen, dass man erst einem sich nähernden Einsatzfahrzeug so gut als möglich Platz machen muss. - Wie komme ich bei Stop-and-go-Verkehr wieder von der Autobahn runter,
wenn ich irrtümlicherweise auf der linken Rettungsgassenseite stehe?
Rechtszeitig und in Interaktion mit den anderen Fahrzeugen die Fahrspur wechseln und dabei darauf achten, dass keine Einsatzfahrzeuge behindert werden. Hier gilt das höchste Gebot der Rücksichtnahme. - Darf ich innerhalb der Rettungsgasse die Spur von rechts nach links
wechseln?
Die Spur darf nur gewechselt werden, wen man sich auf der anderen Seite sicher einordnen kann und keine Einsatzfahrzeuge blockiert werden. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist hier Voraussetzung! - Was tue ich, wenn ich zu spät draufgekommen bin, den Fahrstreifen zu
wechseln, um zu meiner Ausfahrt zu kommen, mich auf der anderen Seite
aber nicht mehr rechtzeitig einordnen kann?
Kommt man nicht rechtzeitig zur Ausfahrt, muss man wohl oder übel bis zur nächsten Abfahrtmöglichkeit auf der Autobahn/Schnellstraße bleiben.
Alles klar?
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