News 15.08.2011
L17 für Deutsche ein Fremdwort (15.08.2011)
Österreichische Jugendliche, die im Besitz einer Lenkerberechtigung für Pkw (Klasse B) sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind mit der L17-Lenkerberechtigung bis jetzt gut ausgestiegen. Seit 1. Juli ist das anders, denn Deutschland erkennt den L17-Zusatz im Führerschein nicht mehr an, warnt der ARBÖ.
Für Jugendliche ist es verboten, bei vorübergehenden Aufenthalten ein Kraftfahrzeug zu lenken. Einzige Ausnahme: Sollte ein Wohnsitz in Deutschland gegründet werden, so gilt der L17-Führerschein in einer Frist von sechs Monaten, solange der Führerschein nicht umgetauscht wird, informiert der ARBÖ. Wird der Führerschein nach Wohnsitzgründung umgetauscht, so dürfen Jugendliche im Rahmen des deutschen Führerscheinprogramms "Begleitendes Fahren" einen Pkw lenken. Dieses sieht allerdings vor, dass Fahranfänger bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung fahren dürfen.
"Für Jugendliche aus den grenznahen Gebieten Kufstein und Reutte bedeutet diese Gesetzesänderung einen schweren Eingriff in ihrer Bewegungsfreiheit. Die Ausbildung, beziehungsweise der Lehrplatz steht für sie auf dem Spiel", ist Helmuth Werth, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Tirol überzeugt. "Für diese Altersgruppe bedeutet diese Einschränkung auch eine große zusätzliche finanzielle Belastung, müssen sie nun auf alternative Verkehrsmittel (Bahn, Bus etc.) umsteigen, um ihre Ausbildung nicht zu gefährden."
"Die Staatsgrenzen sind heutzutage kaum mehr erkennbar. Ein Jugendlicher, der aus Gewohnheit über die Grenze fährt, ohne dass er es merkt, weil es Alltag für ihn ist, läuft ab nun Gefahr auf deutscher Seite geradezu kriminalisiert zu werden", spricht Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich seine Bedenken aus.
"L17 ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Ein gemessener Rückgang der Unfallzahlen bei dieser Altersgruppe macht dies deutlich. Es könnte aufgrund der deutschen Änderung ein Rückgang der L17-Ausbildungen drohen", stellt Dietmar Doloscheski, MIM, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Salzburg die Gesetzesänderung der Deutschen in Frage.
Der Zusatz L17 ist von jeder EU-Führerscheinrichtlinie ausgenommen, daher muss man diese Änderung mit Murren und Knurren hinnehmen. Der ARBÖ pocht dennoch auf eine Ausnahme zwischen Deutschland und Österreich, denn das Fahrgeschick von Jugendlichen ist nicht davon abhängig zu machen, ob die Straße mit österreichischen oder deutschen Steuergeldern finanziert wurde.
Quelle: ARBÖ/OTS
Für Jugendliche ist es verboten, bei vorübergehenden Aufenthalten ein Kraftfahrzeug zu lenken. Einzige Ausnahme: Sollte ein Wohnsitz in Deutschland gegründet werden, so gilt der L17-Führerschein in einer Frist von sechs Monaten, solange der Führerschein nicht umgetauscht wird, informiert der ARBÖ. Wird der Führerschein nach Wohnsitzgründung umgetauscht, so dürfen Jugendliche im Rahmen des deutschen Führerscheinprogramms "Begleitendes Fahren" einen Pkw lenken. Dieses sieht allerdings vor, dass Fahranfänger bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung fahren dürfen.
"Für Jugendliche aus den grenznahen Gebieten Kufstein und Reutte bedeutet diese Gesetzesänderung einen schweren Eingriff in ihrer Bewegungsfreiheit. Die Ausbildung, beziehungsweise der Lehrplatz steht für sie auf dem Spiel", ist Helmuth Werth, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Tirol überzeugt. "Für diese Altersgruppe bedeutet diese Einschränkung auch eine große zusätzliche finanzielle Belastung, müssen sie nun auf alternative Verkehrsmittel (Bahn, Bus etc.) umsteigen, um ihre Ausbildung nicht zu gefährden."
"Die Staatsgrenzen sind heutzutage kaum mehr erkennbar. Ein Jugendlicher, der aus Gewohnheit über die Grenze fährt, ohne dass er es merkt, weil es Alltag für ihn ist, läuft ab nun Gefahr auf deutscher Seite geradezu kriminalisiert zu werden", spricht Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich seine Bedenken aus.
"L17 ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Ein gemessener Rückgang der Unfallzahlen bei dieser Altersgruppe macht dies deutlich. Es könnte aufgrund der deutschen Änderung ein Rückgang der L17-Ausbildungen drohen", stellt Dietmar Doloscheski, MIM, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Salzburg die Gesetzesänderung der Deutschen in Frage.
Der Zusatz L17 ist von jeder EU-Führerscheinrichtlinie ausgenommen, daher muss man diese Änderung mit Murren und Knurren hinnehmen. Der ARBÖ pocht dennoch auf eine Ausnahme zwischen Deutschland und Österreich, denn das Fahrgeschick von Jugendlichen ist nicht davon abhängig zu machen, ob die Straße mit österreichischen oder deutschen Steuergeldern finanziert wurde.
Quelle: ARBÖ/OTS
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